Teilnahmebedingungen

  • Teilnehmen können alle Kultur- und Kreativunternehmen bzw. Einzelunternehmen* oder kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Design, Architektur, Software/Games, Werbung, Presse, Buch, Darstellende Kunst, Musik, Film, Kunst und Rundfunk, die ihren Wohn- oder Firmensitz in Baden-Württemberg haben.
  • Die ausgewählten Ausstellerinnen und Aussteller werden thematisch auf voraussichtlich zwei Ausstellungen (Kreativsalons mit Co-Working) verteilt. Jeweils donnerstags und freitags sollen außerdem Events und Netzwerkformate stattfinden. Die Bereitschaft zur Präsenz während der Ausstellungszeit und den Veranstaltungen im Haus der Wirtschaft in Stuttgart wird erwartet (Ausstellung Teil I: 12.–27.01.23, Ausstellung Teil II: 02.–17.02.23).
  • Eigenständiges Auf- und Abbauen des Showrooms zu den vorgegebenen Terminen (Aufbau der Ausstellung Teil I: voraussichtlich vom 09.01.–11.01.23, Abbau voraussichtlich am 28.01. Aufbau der Ausstellung Teil II: voraussichtlich vom 30.01.–01.02.23, Abbau voraussichtlich am 18.02.23).
  • Ein Abverkauf von Produkten oder Dienstleistungen während der Veranstaltungen ist nicht möglich.
  • Bereitschaft zu einem Kurzportrait (Film/Foto) zur Person und zum Projekt/Unternehmen im Haus der Wirtschaft. Termine werden noch bekannt gegeben.
  • Einverständnis, dass Bild-, Film- und Tonaufnahmen, die bezüglich des Projektes entstehen, veröffentlicht werden dürfen.
  • Die in der Jury von THE CREÄTIVE HOUSE vertretenen Unternehmen und Institutionen sind nicht teilnahmeberechtigt.
  • Teilnahmeschluss für die Teilnahme an THE CREÄTIVE HOUSE ist Donnerstag, 17.11.2022, 12:00 Uhr. Es gilt das Datum und die Uhrzeit des Bewerbungsformulars.
  • Bis spätestens Ende November werden die Projekte von einer Jury ausgewählt. Eine Benachrichtigung über die Entscheidung erfolgt per E-Mail oder telefonisch.

Es werden ausschließlich Einreichungen berücksichtigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollständig ausgefülltes Kontaktformular
  • Vorstellung des Projektes / Unternehmens mit visuellen Bild-, Film- oder Tonbeispielen / digital (nicht größer als 10 MB)
  • Textliche Beschreibung des Projekts / Unternehmens
  • Beschreibung der Ausstellungsform (benötigte Fläche, Art der Darstellung, Vorführung etc.)
  • Kurzvita des/der Einreichenden sowie des Unternehmens
  • Vorschläge für das Rahmenprogramm und mögliche Beteiligung daran

Auswahlverfahren
Nach einer Vorprüfung aller Einreichungen entscheidet eine Jury über die Auswahl der Unternehmen, die am Pop-up THE CREÄTIVE HOUSE teilnehmen können. Die ausgewählten Unternehmen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300 Euro sowie eine filmische Kurz-Dokumentation (Social-Media-Clips) ihres Ausstellungsbeitrages. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

*Einzelunternehmen sind sowohl gewerblich als auch freiberuflich tätige Solo-Selbstständige und Künstlerinnen/Künstler. Als kleine und mittlere Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Es gelten die Kriterien der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Abl. L 124 vom 20. Mai 2003, S. 36 f.).